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   BGH, 14.11.1978 - 1 StR 439/78   

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https://dejure.org/1978,7365
BGH, 14.11.1978 - 1 StR 439/78 (https://dejure.org/1978,7365)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1978 - 1 StR 439/78 (https://dejure.org/1978,7365)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1978 - 1 StR 439/78 (https://dejure.org/1978,7365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerspruchsfreiheit von neuen zum Strafausspruch zu treffenden Feststellungen im Verhältnis zu aus dem früheren Urteil aufrecht erhaltenen Feststellungen - Bindung des Tatrichters an Feststellungen zu Milderungsgründen nach Aufhebung der Feststellungen zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65

    Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn"

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - 1 StR 439/78
    Auf der Grundlage der nunmehr rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen ist es nicht zu beanstanden, daß die Anwendung des § 213 1. Halbsatz StGB abgelehnt worden ist, weil der Angeklagte bereits vor der unmittelbar vor der Tat ausgesprochenen Beleidigung durch seine Ehefrau zu deren Tötung entschlossen war; dieser Entschluß war unbedingt gefaßt worden, weil die Tat bei einer bestimmten Sachlage ausgeführt werden sollte, die vom Willen des Angeklagten unabhängig war, nämlich dann, wenn das geplante Gespräch ergebnislos verlaufen würde (vgl. BGHSt 21, 14, 17).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - 1 StR 439/78
    Die vom neuen Tatrichter zum Strafausspruch zu treffenden Feststellungen müssen mit den aufrecht erhaltenen Feststellungen aus dem früheren Urteil ein einheitliches und widerspruchsfreies Ganzes bilden (BGHSt 7, 283, 287; 10, 71, 72; 25, 274, 275; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 353 Rdn. 29 ff).
  • BGH, 19.12.1956 - 4 StR 524/56
    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - 1 StR 439/78
    Die vom neuen Tatrichter zum Strafausspruch zu treffenden Feststellungen müssen mit den aufrecht erhaltenen Feststellungen aus dem früheren Urteil ein einheitliches und widerspruchsfreies Ganzes bilden (BGHSt 7, 283, 287; 10, 71, 72; 25, 274, 275; Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 353 Rdn. 29 ff).
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Bei dieser Sachlage fehlt es an dem gebotenen "motivationspsychologischen Zusammenhang" zwischen der Mißhandlung und der Tötungshandlung (vgl. Eser in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 213 Rdn. 9 und 10; vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 439/78 und vom 25. November 1987 - 3 StR 479/87).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 139/14

    Innerprozessuale Bindungswirkung nicht aufgehobener Feststellungen bei Aufhebung

    Ebenfalls teil an der Bindungswirkung haben die vom Erstgericht getroffenen Feststellungen über den Zeitpunkt des Tatentschlusses (BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 439/78, juris Rn. 6), das tatauslösende Moment (BGH, Beschluss vom 15. April 1977 - 2 StR 97/77; Urteil vom 6. Mai 1981 - 2 StR 105/81) sowie die Beweggründe für die Tatbegehung (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1979 - 2 StR 728/78; vgl. auch KK/Gericke, 7. Aufl., § 353 Rn. 24 ff., 31 mwN).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Ebenfalls teil an der Bindungswirkung haben die vom Erstgericht getroffenen Feststellungen über den Zeitpunkt des Tatentschlusses (BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 439/78), das tatauslösende Moment (BGH, Beschluß vom 15. April 1977 - 2 StR 97/77; Urteil vom 6. Mai 1981 - 2 StR 105/81), die Beweggründe für die Tatbegehung (BGH, Beschluß vom 23. Februar 1979 - 2 StR 728/78; Urteil vom 6. Mai 1981 - 2 StR 105/81).
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